Hackenberg Druck + Werbetechnik
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WIR REALISIEREN IHRE KÜHNSTEN WERBEWÜNSCHE — UND DAS SEIT 1990

Ob Lichtwerbung, CNC-Fräsen, Offsetdruck, Digitaldruck, KFZ-Verklebung, Schilder, LED-Bildschirme oder einen kompletten Messestand - Wir sind Ihr Partner für die Präsentation Ihres Unternehmens. Bei uns erhalten Sie rund 30 Jahre Kompetenz und Erfahrung aus einer Hand.

Gerne beraten wir Sie bei speziellen Produkten und erarbeiten gemeinsam mit Ihnen Ihren individuellen Werbeauftritt. Unsere freundlichen Mitarbeiter erreichen Sie Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 16:30 Uhr und Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr.

Testen Sie uns, wir freuen uns von Ihnen zu hören!

KONTAKT

Adresse: Hackenberg Druck + Werbetechnik • Brunnenstr. 2 • 96231 Bad Staffelstein / Schönbrunn

Email: r.hackenberg@hackenberg-druck.de

Telefon: 09573 - 922 90

BÜROZEITEN

Montag bis Donnerstag von 08:00 bis 16:30 Uhr und Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr.

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
§ 1 Allgemeiner Hinweis

Unsere Verkaufsbedingungen liegen allen Vereinbarungen und Angeboten zugrunde. Sie gelten durch Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung als anerkannt. Abweichende Bedingungen des Bestellers, die wir nicht ausdrücklich schriftlich anerkennen, sind für uns unverbindlich, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprochen haben.

§ 2 Angebote und Preise

Angebote sind stets freibleibend, sie erlangen erst Verbindlichkeit mit Annahme des Auftrages. Die Preise sind Nettopreise, denen die jeweils gültige Mehrwertsteuer zugerechnet wird.

§ 3 Zahlung

Ab Rechnungsdatum rein netto. Bei Zeitschriften erfolgt Abrechnung für jede Nummer. Für derartige Aufträge hat die Zahlung des Rechnungsbetrages innerhalb einer Woche nach Rechnungsdatum ohne Abzug in bar zu erfolgen, soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist. Dem Auftraggeber stehen wegen etwaiger eigener Ansprüche, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, ein Zurückbehaltungs- oder Aufrechnungsrecht nicht zu. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 2% über dem jeweiligen Landeszentralbankdiskont zu vergüten. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens wir hierdurch nicht ausgeschlossen. Bei Banküberweisungen und Schecks gilt der Tag, an dem die Gutschriftsanzeige bei dem Lieferanten eingeht, als Zahlungseingang. Wird eine wesentliche Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Auftraggebers bekannt oder gerät er mit einer Zahlung in Verzug, so steht dem Lieferanten das Recht zu, sofortige Zahlung aller offenen, auch der noch nicht fälligen Rechnungen zu verlangen. Desgleichen haben wir das Recht, die Weiterarbeit an den laufenden Aufträgen des Auftraggebers einzustellen. Soweit die vorstehenden Zahlungsbedingungen zugunsten des Auftraggebers geändert werden, hat dieser die gesamten Kredit- und sonstigen Kosten zu tragen.

§ 4 Eigentumsvorbehalte

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollen Bezahlung des vereinbarten Preises oder bis zur Einlösung der dafür gegebenen Schecks unser Eigentum. Sie darf vor voller Bezahlung oder vor Einlösung der dafür hingegebenen Schecks ohne unsere Zustimmung weder verpfändet werden noch zur Sicherstellung übereignet werden. Zum Weiterverkauf der Vorbehaltsware ist der Auftraggeber nur mit der Maßgabe berechtigt und ermächtigt, dass die Kaufpreisforderung aus dem Weiterverkauf an uns übergeht. Die Forderungen des Auftraggebers aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware werden bereits jetzt an uns abgetreten, hierdurch nehmen wir die Abtretung an.

§ 5 Lieferung

Lieferungen gelten ab Haus Schönbrunn, soweit nichts anderes vereinbart ist. Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers. Sofern der Auftraggeber keine besondere Weisung erteilt, übernehmen wir keine Verbindlichkeit für billigsten oder schnellsten Versand. Transportversicherungen werden von uns nur auf ausdrückliche Anweisung und Kosten des Auftraggebers vorgenommen.

§ 6 Lieferfristen

Lieferfristen werden unverbindlich genannt und wenn irgend möglich eingehalten. Eine Haftung für die rechtzeitige Auslieferung der erteilten Aufträge kann nicht übernommen werden. Betriebsstörungen, sowohl im eigenen Betrieb wie in fremden, von denen die Herstellung und der Transport abhängig sind, verursacht durch Krieg, Streik, Aussperrung, Aufruhr, Heizstoff- oder Kraftstoffmangel, Versagen der Verkehrsmittel, Arbeitseinschränkungen sowie alle sonstigen Fälle höherer Gewalt befreien von der Einhaltung der vereinbarten Lieferzeiten und Preise. Eine hierdurch herbeigeführte Überschreitung der Lieferzeit und des Preises berechtigt den Auftraggeber nicht, vom Auftrag zurückzutreten oder uns für etwa entstandenen Schaden verantwortlich zu machen.

§ 7 Lieferungsverzug

Bei Lieferungsverzug unsererseits ist der Auftraggeber in jedem Fall erst nach Stellung einer angemessenen Nachfrist zur Ausübung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte berechtigt; Ersatz entgangenen Gewinns kann er nicht verlangen.

§ 8 Beanstandungen

Beanstandungen sind nur innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware zulässig. Die Pflicht des Auftraggebers zur Untersuchung der gelieferten Waren besteht auch, wenn Ausfallmuster übersandt worden sind. Mängel eines Teiles der Lieferung können nicht zu Beanstandung der ganzen Lieferung führen. Für etwaige Folgeschäden wird keine Haftung übernommen, da die Pflicht des Auftraggebers zur Untersuchung der gelieferten Waren besteht. Es kann nur Minderung, nicht aber Wandlung oder Schadenersatz verlangt werden. Die Lieferant hat das Recht der Nachbesserung oder Ersatzlieferung.

§ 9 Materiallieferung

Vom Auftraggeber beschafftes Material, gleichviel welcher Art, ist dem Lieferanten frei Haus zu liefern.

§ 10 Urheberrecht

Für die Prüfung des Rechts der Vervielfältigung aller Druckvorlagen ist der Auftraggeber allein verantwortlich. Das Urheberrecht und das Recht der Vervielfältigungen jeglichem Verfahren und zu jedem Verwendungszweck an eigenen Skizzen, Entwürfen, Originalen, Filmen und dergleichen verbleiben, vorbehaltlich ausdrücklicher anderweitiger Regelung, bei uns. Nachdruck oder Vervielfältigung - gleichgültig in welchem Verfahren - auch derjenigen Lieferungen, die nicht Gegenstand eines Urheberrechts oder eines anderen gewerblichen Rechtsschutzes sind, ist ohne unsere Genehmigung nicht zulässig.

§ 11 Satzfehler

Satzfehler werden kostenfrei berichtigt; dagegen werden von dem Lieferanten infolge Unleserlichkeit des Manuskriptes nicht verschuldete oder in Abweichung von der Druckvorlage erforderliche Abänderungen, insbesondere Besteller- und Autorkorrekturen, nach der dafür aufgewendeten Arbeitszeit berechnet. Für die Rechtschreibung ist der "Duden", letzte Ausgabe, maßgebend.

§ 12 Korrekturabzüge

Korrekturabzüge sind vom Auftraggeber auf Satz- und sonstige Fehler zu prüfen und uns druckreif erklärt zurückzugeben. Wir haften nicht für vom Auftraggeber übersehene Fehler. Fernmündlich aufgegebene Änderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Bei kleinen Druckaufträgen und gesetzten Manuskripten sind wir nicht verpflichtet, dem Auftraggeber einen Korrekturabzug zu übersenden. Wird die Übersendung eines Korrekturabzuges nicht verlangt, so beschränkt sich die Haftung für Satzfehler auf grobes Verschulden.

§ 13 Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehende Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten ist Lichtenfels.

§ 14 Schlussklausel

Vertragsbestandteil sind im übrigen die "Allgemeinen Geschäfts- und Lieferungsbedingungen für Buchdruck/Tiefdruck/Flachdruck/Klischee und Galvanoplastik".